BEKANNTMACHUNG
Bebauungsplan "Nebelschütz - Lindach" der Gemeinde Nebelschütz
hier: Erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB
gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wir Folgendes bekannt gemacht:
Der Entwurf des Bebauungsplan "Nebelschütz - Lindach" Stand März 2018 der Gemeinde Nebelschütz wird für die Dauer eines Monates gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 30.10.2018 bis zum 29.11.2018 (einschließlich)
während der Diensstunden
Montag 8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Verwaltungsverbandes "Am Klosterwasser" Poststraße 8 in 01920 Panschwitz-Kuckau, Zimmer 10 erneut öffentlich ausgelegt
sowie in der Gemeindeverwaltung Nebelschütz, Hauptstraße 9 in 01920 Nebelschütz
während der Dienststunden
Montag, Dienstag, Mittwoch 7:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Während der Offenlegung können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorgenannten Stelle vorgebracht werden.
Die fristgemäß vorgebrachten Anregungen sind von der Gemeinde zu prüfen; das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemeinde Nebelschütz, Gemarkung Nebelschütz, die Flurstücke Nr. 38/2, 41/14, 41/15, 41/16, 85/5, 85/8 und 101/2 sowie die Flurstücke Nr. 85/7, 479/5 und 480/8 teilweise.
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen vor und öffentlich aus:
- B-Plan Lindach Grünordnungsplan
- B-Plan Lindach März 2018 erneute Offenlage
- B-Plan Lindach Begründung März 2018 erneute Offenlage
- B-Plan Lindach Rechtsgutachten Geruchsimmission
- B-Plan Lindach Stellungnahme Landestalsperrenverwaltung
- B-Plan Lindach Stellungnahme LRA Teil 1
- B-Plan Lindach Stellungnahme LRA Teil 2
- B-Plan Lindach Stellungnahme LRA Teil 3
- B-Plan Lindach Stellungnahme Interessierte 1
- B-Plan Lindach Stellungnahme Interessierte 2
BEKANNTMACHUNG
Bebauungsplan Nebelschütz-Lindach
Februar 2019, erneute Offenlage
Der Entwurf des Bebauungsplan "Nebelschütz - Lindach" Stand Februar 2019 der Gemeinde Nebelschütz wird für die Dauer eines Monates gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegungsverfahren) in der Zeit
vom 15.04.2019 bis zum 15.05.2019 (einschließlich)
während der Diensstunden
Montag 8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Verwaltungsverbandes "Am Klosterwasser" Poststraße 8 in 01920 Panschwitz-Kuckau, Zimmer 10 erneut öffentlich ausgelegt
sowie in der Gemeindeverwaltung Nebelschütz, Hauptstraße 9 in 01920 Nebelschütz
während der Dienststunden
Montag, Dienstag, Mittwoch 7:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr
Während der Offenlegung können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der vorgenannten Stelle vorgebracht werden.
Die fristgemäß vorgebrachten Anregungen sind von der Gemeinde zu prüfen; das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemeinde Nebelschütz, Gemarkung Nebelschütz, die Flurstücke Nr. 38/2, 41/14, 41/15, 41/16, 85/5, 85/8 und 101/2 sowie die Flurstücke Nr. 85/7, 479/5 und 480/8 teilweise.
Folgende Unterlagen liegen öffentlich aus:
B-Plan Nebelschütz-Lindach, Plan
B-Plan Nebelschütz-Lindach, Begründung